Begriffe:
Übersetzungsbüro – OÜ Printfield (unter dem Markenzeichen ”Premium Tõlkebüroo”)
Auftraggeber – physische oder rechtliche Person, die eine Übersetzungsdienstleistung kauft
Arbeiten – übersetzte und bei Bedarf gestaltete Texte, Dokumente u.a. Material
Arbeitsumfang – Anzahl der übersetzten Zeichen (mit Leerzeichen)
Entgelt – Preis für übersetzte Arbeiten, der sich nach dem endgültigen Arbeitsumfang richtet
1. Bestellung und Bestätigung des Auftrags
1.1. Der Auftraggeber bestellt eine Übersetzungsdienstleistung, indem er die zu übersetzenden Unterlagen auf Papier oder in elektronischer Form dem Übersetzungsbüro vorlegt und dem Übersetzungsbüro seinen Wunsch bezüglich Frist und Zielsprache mitteilt.
1.2. Das Übersetzungsbüro bestätigt die Annahme des Auftrags, kalkuliert den Arbeitsumfang auf der Grundlage der auf Wunsch des Auftraggebers vorgelegten Unterlagen, die zur Ausführung der Arbeit benötigte Zeit und den ungefähren Preis. Die entsprechenden Daten werden dem Auftraggeber per E-Mail gesendet.
1.3 Mit der Bestellung eines Auftrags im Namen des Auftraggebers bestätigt der Vertreter des Auftraggebers, dass er über alle Vollmachten zur Vertretung des Auftraggebers verfügt, ebenso dass er sich der Verantwortung und der rechtlichen Folgen, die mit der Vorlage des Auftrags verbunden sind, bewusst ist.
1.4. Nachdem das Übersetzungsbüro vom Auftraggeber die Bestätigung zum Umfang der Arbeiten, der Frist und dem Preis erhalten hat, beginnt das Übersetzungsbüro mit der Ausführung des Auftrags.
1.5. Wenn der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro eine neue Arbeit in Auftrag gibt und das Übersetzungsbüro diese annimmt, ohne dabei einen neuen Vertrag zu schließen, dann wird vorausgesetzt, dass für beide Vertragsparteien die Bedingungen aus dem vorher abgeschlossenen Vertrag gelten, wobei die Berechnung des Preises jedoch auf der Grundlage der aktuell im Übersetzungsbüro geltenden Preisliste stattfindet.
2. Rechte und Pflichten
2.1 Der Auftraggeber hat die Pflicht, das Übersetzungsbüro rechtzeitig und korrekt über alle Umstände zu informieren, die mit der Ausführung der in diesem Vertrag vereinbarten Arbeiten zu tun haben.
2.2. Das Übersetzungsbüro hat das Recht die Ausführung der Arbeiten einzustellen, wenn der Auftraggeber Umstände, die durch ihn bedingt sind und die Ausführung der Arbeiten behindern, nicht beseitigt hat oder nicht mit dem Übersetzungsbüro zusammenarbeitet, wenn dies für die Beendigung der Arbeiten notwendig ist und das Übersetzungsbüro den Auftraggeber vorher über die Absicht der Einstellung der Arbeiten schriftlich informiert hat.
2.3 In dem in Punkt 2.2 des vorliegenden Vertrages beschriebenen Fall hat das Übersetzungsbüro das Recht, dem Auftraggeber die Forderung einer Vertragsstrafe in Höhe von 30% vom Preis der Arbeit zu stellen.
2.4. Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich dazu, die Arbeit in guter Qualität und fristgemäß bzw. entsprechend der für die Arbeiten geltenden Normen und nach guter Geschäftssitte auszuführen.
2.5. Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich dazu, den Vertreter des Auftraggebers über alle Umstände, die die fristgemäße Fertigstellung und Qualität der Arbeiten gefährden könnten, zu informieren.
2.6. Das Übersetzungsbüro muss bei der Ausführung der Arbeiten und nach Beendigung des vorliegenden Vertrages die Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf alle Umstände, die ihm bei der Ausführung der Arbeit bekannt wurden und für deren Geheimhaltung beim Auftraggeber ein berechtigtes Interesse besteht, einzuhalten. Das Übersetzungsbüro ist dazu verpflichtet, persönliche Daten unter den nach dem Datenschutzgesetz erlaubten Gesichtspunkten und Bedingungen zu bearbeiten.
2.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, für die für ihn erbrachten Leistungen in der Höhe der auf der Rechnung stehenden Summe und fristgemäß zu zahlen.
3. Bezahlung der Arbeiten
3.1. Bei der Berechnung des Arbeitsumfangs und des Entgelts wird vom Umfang der fertigen Übersetzung ausgegangen, wobei 1800 Zeichen zusammen mit Leerzeichen der fertigen Übersetzung als vollständige Standardseite angesehen werden. Der endgültige Preis ergibt sich aus dem Umfang der fertigen Übersetzungsarbeit.
3.2. Wenn die fertige Übersetzung einen Umfang von weniger als 900 Zeichen zusammen mit Leerzeichen hat, dann wird dafür die Hälfte des Preises für eine Seite gezahlt.
3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer nach der Ausführung und der Annahme der Arbeiten durch den Auftraggeber zu zahlen. Als Grundlage für die Bezahlung dienen der Auftrag und die Rechnung des Übersetzungsbüros, auf der die geleistete Dienstleistung, Arbeitsumfang und Preis vermerkt sind.
3.4 Bei Zahlungsverzug hat das Übersetzungsbüro das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 0,5% pro Tag auf den noch nicht gezahlten Betrag anzurechnen.
4. Übergabe und Annahme der Arbeiten
4.1. Der Auftraggeber nimmt die Arbeit nach der Fertigstellung der Arbeiten entgegen; für die geleistete Arbeit legt das Übersetzungsbüro eine Rechnung vor.
4.2. Wenn möglich, werden die fertigen Arbeiten auf elektronischem Wege an die im Auftrag vermerkte E-Mail Adresse des Auftraggebers gesendet. In diesem Fall gilt die Arbeit innerhalb von drei Arbeitstagen ab dem Datum der Versendung der E-Mail mit entsprechendem Inhalt durch das Übersetzungsbüro als übergeben.
4.2. Wenn die Arbeiten den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen, dann muss der Auftraggeber innerhalb von 5 Kalendertagen ab der Übergabe der Arbeit in einer reproduzierbaren Form eine Erklärung samt Beschreibung der Nichtentsprechung abgeben.
5. Geistiges Eigentum
5.1 Die auf der Grundlage des vorliegenden Vertrags fertiggestellten Arbeiten stellen geistiges Eigentum (Autorenrechte, darunter Eigentumsrechte der Autoren) dar und gehören bis zur vollständigen Bezahlung der Arbeiten dem Übersetzungsbüro, und die Veröffentlichung solcher Arbeiten ohne die schriftliche Genehmigung durch das Übersetzungsbüro ist nicht erlaubt.
6. Abschließende Erklärungen
6.1. Bei der Schließung und Erfüllung des vorliegenden Vertrags gehen beide Vertragsparteien von der Rechtsprechung der Republik Estland aus.
6.2. Streitigkeiten, die aus dem Vertrag entstehen, sollen von den Vertragsparteien vor allem außergerichtlich gelöst werden. Sollte dies nicht möglich sein und der Auftraggeber setzt seinen Vertragsbruch fort, werden die Streitigkeiten vor dem Landgericht Harju oder dem Schiedsgericht von Tallinn (gemeinnütziger Verein ”Tallinna Vahekohus“, Registernummer 80330823, www.tallinnavahekohus.ee, weiterhin: Schiedsgericht) gelöst.
6.3. Wenn beim Landgericht ein Verfahren eingeleitet wurde, dann können die Vertragsparteien sich zur Lösung der gleichen Streitigkeit nicht mehr an das Schiedsgericht wenden. Wenn beim Schiedsgericht ein Verfahren eingeleitet wurde, dann können die Vertragsparteien sich zur Lösung der gleichen Streitigkeit nicht mehr an das Landgericht wenden.